Digitales Marketing ist eine der effektivsten Möglichkeiten, Ihr Publikum zu erreichen und Ihren Kundenstamm weltweit zu erweitern. Je nach Ihrem Produkt oder Ihrer Dienstleistung können Sie Kunden in Indien, der Schweiz und den Vereinigten Staaten haben, während Sie von Frankreich aus operieren.
All diese Orte haben jedoch ihre eigenen Datenvorschriften und Gesetze, die verstanden und eingehalten werden müssen. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften können schwere Geldstrafen verhängt werden. GDPR vertritt diese Gesetze für die gesamte Europäische Union. Einzelne Gerichte innerhalb dieser Länder haben jedoch ihre eigenen rechtlichen Auslegungen. Woher wissen Sie also, welche Regeln zu befolgen sind?
Ein solches Land, das für viel Verwirrung gesorgt hat, ist Deutschland. Viele unserer Kunden haben sich mit der Frage an uns gewandt, ob ein Double Opt-in nach deutschem Recht erforderlich ist. Deshalb haben wir diesen Blogbeitrag zusammengestellt, um über die Situation zu sprechen und darüber, was Sie tun müssen, wenn Sie nach oder innerhalb Deutschlands in Bezug auf Opt-ins vermarkten wollen.
Bitte beachten Sie, dass die hier gewonnenen Informationen durch den Prozess der Forschung und Erfahrung entstanden sind. Sie stellen keineswegs eine Rechtsberatung dar und geben nicht vor, sich selbst als solche darzustellen. Sie sollten immer mit Ihrem eigenen Rechtsrat sprechen, bevor Sie die Richtung Ihres Unternehmens festlegen.
Zu Beginn gehen wir ein wenig auf die Hintergründe ein, aber wenn Sie einfach nur die Antwort wollen, klicken Sie hier, um zur Antwort zu springen.
Warum ist ein Opt-in erforderlich?
Aufgrund der vielen Gesetze und Bestimmungen auf der ganzen Welt können Vermarkter, die sich nicht für irgendeine Art von Opt-in-Maßnahmen entscheiden, in große Schwierigkeiten geraten.
CAN-SPAM in den USA, CASL in Kanada und die GDPR in Europa verhängen Geldstrafen, die leicht in die Millionen Dollar gehen können. Jede dieser Bestimmungen und viele andere Gesetze auf der ganzen Welt verlangen, dass Vermarkter vor der Vermarktung an potenzielle Empfänger ein Opt-in-Verfahren anwenden.
Was ist eine doppelte Opt-in-Klausel?
Bevor Marketingmitarbeiter irgendeine Art von Marketingkommunikation an einen Kontakt senden können, muss sich dieser Benutzer für die Zusendung dieser Kommunikation an ihn entscheiden oder zustimmen. Marketer, die dies nicht tun und keine Aufzeichnungen darüber führen, müssen mit hohen Geldstrafen rechnen.
Eine doppelte Einwilligung bezieht sich auf den Prozess, bei dem ein Marketer zunächst die Erlaubnis seiner Zuhörer einholt, indem er z.B. das Kontrollkästchen "Einwilligung" in einem Formular anklickt und dann eine weitere Benachrichtigung sendet (die Maßnahmen im Namen dieser Person erfordert), um zu bestätigen, dass er Marketingkommunikation erhalten möchte.
Double Opt-ins sind eine großartige Möglichkeit, um Personen zu Ihrer E-Mail-Liste hinzuzufügen, die wissen, dass ihre E-Mail-Adresse gültig ist und dass sie wirklich Ihre Mitteilungen erhalten möchten. Sie bieten einen Gürtel- und Klammeransatz, um sicherzustellen, dass Ihre Leads von Anfang an eingebunden werden und dass Sie nicht mit irgendwelchen Marketingregeln oder -vorschriften in Konflikt geraten.
Verlangt Deutschland für E-Mail-Marketing ein Double-Opt-In?
Nun zu unserer Hauptfrage für diesen Blog-Beitrag.
Die Antwort lautet - strikt "nein". Nach dem Wortlaut des Gesetzes müssen Sie keine Double-Opt-In-Einwilligung einholen, aber Sie sollten es wahrscheinlich wirklich tun.
Deutschland fällt unter die Europäische Union und verwendet im Großen und Ganzen GDPR als Quelle für die Regulierung des E-Mail-Marketings. Das GDPR besagt, dass nur ein einziges Opt-in von den Marketern verlangt wird, um konform zu bleiben.
Darüber hinaus hat Deutschland auch seine eigenen lokalen Vorschriften, die das Marketing regeln. Abschnitt 7 des "Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb" (UWG), wie wir es im Englischen nennen würden, besagt, dass Marketingmitarbeiter nicht ohne deren vorherige Zustimmung mit Einzelpersonen kommunizieren dürfen. Er besagt jedoch nicht ausdrücklich, dass diese Zustimmung durch Double-Opt-In eingeholt werden muss.
Dies mag zwar das Wort des Gesetzes sein, aber in der Praxis müssen diese Regeln durch die örtlichen Gerichte in jedem Land geprüft werden.
Im Falle Deutschlands haben die Gerichte durchweg entschieden, dass eine ausdrückliche Zustimmung ein Handeln erfordert. Sie begründen dies damit, dass es keine Möglichkeit gibt, definitiv zu beweisen, dass eine Person sich selbst als Empfänger für Marketingkommunikation angemeldet hat, ohne irgendeine Form der Bestätigung von einer vertrauenswürdigen Quelle zu haben.
Zur Erinnerung: GDPR weist auch darauf hin, dass Kontrollkästchen in Formularen nicht automatisch angekreuzt werden dürfen und dass die Entscheidung zur Auswahl direkt bei der Person liegen sollte, die den Antrag ausfüllt. Dies wird durch die Position im deutschen Bundesdatenschutzgesetz verstärkt.
Letztendlich haben die deutschen Gerichte zu Protokoll gegeben, dass ein einmaliges Opt-in keineswegs ausreicht, um die Zustimmung zu beweisen. Der deutsche Bundesgerichtshof hat erklärt, dass das doppelte Opt-in ein geeigneteres Mittel ist, solange die zu diesem Zweck versandte Transaktions-E-Mail völlig neutral ist. Das bedeutet, dass die E-Mail außer der Zustimmungsmitteilung selbst keine Werbe- oder Marketingbotschaften enthalten darf - dies muss unserer Meinung nach klargestellt werden.
Kurz gesagt: Es gibt zwar kein striktes Gesetz, das besagt, dass Marketingspezialisten das Double-Opt-In-Verfahren anwenden müssen, aber sie müssen es dennoch anwenden, wenn sie rechtliche Komplikationen innerhalb Deutschlands vermeiden wollen.
Die ganze Zeit Recht haben
Wir hier bei Demodia erhalten regelmäßig Fragen wie diese von Kunden. Da wir mit Unternehmen auf der ganzen Welt zusammenarbeiten, haben wir uns mit den unterschiedlichen Datengesetzen und bewährten Verfahren vertraut gemacht, die von diesen Unternehmen erwartet werden. Wenn Sie also Ihre eigene Frage haben, dann wenden Sie sich an uns.
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